Folgebelehrung

Sie haben bereits das Gesundheitszeugnis (Erstbelehrung) und benötigen nun nach 2 Jahren die Folgebelehrung?

 

Folgebelehrung alle 2 Jahre

Das Infektionsschutzgesetz sieht die Durchführung der Folgebelehrung alle 2 Jahre vor, diese wird erstmals 2 Jahre nach der Erstbelehrung zwingend erforderlich.

Der Arbeitgeber ist für die Dokumentation der Belehrungen verantwortlich.

Folgebelehrung

Hinweise für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Mitarbeiter alle 2 Jahre durch eine Folgebelehrung zu schulen und diese zu dokumentieren. Der Arbeitgeber darf die Belehrung seiner Mitarbeiter auch durch eine sachkundige Person durchführen lassen.

Dies ist im täglichen Betrieb oft mit Schwierigkeiten verbunden, da die Mitarbeiter oft unterschiedliche Abstände Erstbelehrung/Folgebelehrung haben und zudem der Werkbetrieb gestört wird.

Fragen und Antworten zur Folgebelehrung

Ein Beispiel: Herr Meier hat im August 2012 an der Erstbelehrung teilgenommen, die erste Folgebelehrung wurde 2014 durchgeführt, die nächste Folgebelehrung wäre dann wieder 2016 erforderlich.

Nach der Erstbelehrung muss die Folgebelehrung alle 2 Jahre erfolgen.

Die Begriffe Nachbelehrung und Folgebelehrung werden synonym verwendet.

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